Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
141.2 GOKRGOCR CH-AR

Art. 58 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GO KR) - Ordnungsanträge

C. Verfahren des Kantonsrates - 3. Anträge
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (83 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 58 GO KR · Ordnungsanträge

1. Als Ordnungsanträge gelten Anträge, die auf Absetzung eines Beratungsgegenstandes von der Traktandenliste oder auf Vertagung lauten oder auf die Form der Behandlung oder auf die Handhabung der Gesetzgebung über den Kantonsrat überhaupt Bezug nehmen.

2. Ordnungsanträge werden sofort erledigt.

← Art. 57 GO KR Geschäftsordnung des Kantonsrates (GO KR) - Zusammensetzung Art. 59 GO KR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →