141.2
GOKRGOCR
CH-AR
Art. 58 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GO KR) - Ordnungsanträge
C. Verfahren des Kantonsrates - 3. Anträge
Art. 58 GO KR · Ordnungsanträge
1. Als Ordnungsanträge gelten Anträge, die auf Absetzung eines Beratungsgegenstandes von der Traktandenliste oder auf Vertagung lauten oder auf die Form der Behandlung oder auf die Handhabung der Gesetzgebung über den Kantonsrat überhaupt Bezug nehmen.
2. Ordnungsanträge werden sofort erledigt.