Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
141.2 GOKRGOCR CH-AR

Art. 54 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GO KR) - Gesamtabstimmung

C. Verfahren des Kantonsrates - 2. Allgemeine Verfahrensbestimmungen
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Art. 54 GO KR · Gesamtabstimmung

1. Im Anschluss an die Detailberatung findet eine Gesamtabstimmung über die Vorlage statt.

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