141.2
GOKRGOCR
CH-AR
Art. 46 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GO KR) - Sitzordnung
C. Verfahren des Kantonsrates - 1. Ratssitzungen
Art. 46 GO KR · Sitzordnung
1. Die Ratsmitglieder sitzen nach Wahlkreisen geordnet.
2. Das Büro legt vor Beginn eines Amtsjahres sowie nach jeder Ergänzungswahl die Sitzordnung fest.