Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
141.2 GOKRGOCR CH-AR

Art. 44 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GO KR) - Einladung und Sitzungsunterlagen

C. Verfahren des Kantonsrates - 1. Ratssitzungen
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Art. 44 GO KR · Einladung und Sitzungsunterlagen

1. Die Einladung zur Sitzung, die Traktandenliste und sämtliche Unterlagen werden den Mitgliedern des Kantonsrates und des Regierungsrates in der Regel spätestens 20 Tage vor der Sitzung zugestellt. Die Traktandenliste ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.

2. Ein Nachversand ist in der Einladung anzukündigen.

3. Die Ratspräsidentin oder der Ratspräsident kann Dritte zu den Verhandlungen einladen.

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