Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
141.2 GOKRGOCR CH-AR

Art. 35 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GO KR) - Taggelder

B. Ratsmitglieder - 3. Entschädigungen
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Art. 35 GO KR · Taggelder

1. Für Sitzungen des Rates und seiner Organe, bei Abordnungen, Konferenzen, Informationsveranstaltungen und dergleichen werden folgende Taggelder ausgerichtet

a) ganzer Tag Fr. 300.-;

b) halber Tag Fr. 150.-.

2. Die Sitzungsleitung im Büro und in den Kommissionen berechtigt zum Bezug des doppelten Sitzungsgeldes.

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