Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
141.2 GOKRGOCR CH-AR

Art. 27 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GO KR) - Protokolle der Organe des Kantonsrates

A. Organisation - 6. Protokollierung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (83 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 27 GO KR · Protokolle der Organe des Kantonsrates

1. Über die Verhandlungen des Büros und der Kommissionen wird Protokoll geführt.

← Art. 26 GO KR Geschäftsordnung des Kantonsrates (GO KR) - Zusammensetzung Art. 28 GO KR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →