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141.2 GOKRGOCR CH-AR

Art. 20 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GO KR) - Erste Sitzung des Amtsjahres

A. Organisation - 4. Konstituierung
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Art. 20 GO KR · Erste Sitzung des Amtsjahres

1. Die Bestimmungen zur Konstituierung, mit Ausnahme von Art. 19 Abs. 3 lit. j, gelten sinngemäss für jede erste Sitzung eines Amtsjahres.

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