Art. 17 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GO KR) - Parlamentsdienst
Art. 17 GO KR · Parlamentsdienst
1. Der Parlamentsdienst ist ein Dienst der Kantonskanzlei. Er ist fachlich den Organen des Kantonsrates unterstellt.
2. Der Parlamentsdienst erfüllt insbesondere folgende Aufgaben
a) Vorbereitung der Ratssitzungen;
b) Führung der Aktuariate des Büros und der Kommissionen;
c) Protokollführung im Rat;
d) Information und Dokumentation des Rates und seiner Organe.
3. Das Büro und die Ratschreiberin oder der Ratschreiber erarbeiten in gegenseitigem Einvernehmen den Antrag für die Wahl der Leiterin oder des Leiters Parlamentsdienst.
4. Das Büro ist zuständig für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der Leiterin oder dem Leiter Parlamentsdienst. Es konsultiert vorgängig die Ratschreiberin oder den Ratschreiber.
5. Die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers werden im Übrigen durch die Ratschreiberin oder den Ratschreiber ausgeübt.