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141.1 KRGLCG CH-AR

Art. 61 Kantonsratsgesetz (KRG) - Schriftliche Anfrage

E. Beratungsgegenstände - 3. Parlamentarische Vorstösse
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Art. 61 KRG · Schriftliche Anfrage

1. Die schriftliche Anfrage richtet sich in irgendeiner Angelegenheit des Kantons an den Regierungsrat.

2. Die Anfrage ist innert drei Monaten schriftlich zu beantworten. Eine Behandlung im Kantonsrat findet nicht statt.

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