131.12
CH-AR
Art. 41 Gesetz über die politischen Rechte - c) Wahltermin
5. Abschnitt: Wahlen und Abstimmungen in den Gemeinden
Art. 41 Gesetz über die politischen Rechte · c) Wahltermin
1. ...
2. Tritt im Verlauf des Amtsjahres eine Vakanz ein, so entscheidet der Gemeinderat, ob eine vorzeitige Ergänzungswahl durchzuführen ist.