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131.12 CH-AR

Art. 41 Gesetz über die politischen Rechte - c) Wahltermin

5. Abschnitt: Wahlen und Abstimmungen in den Gemeinden
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Art. 41 Gesetz über die politischen Rechte · c) Wahltermin

1. ...

2. Tritt im Verlauf des Amtsjahres eine Vakanz ein, so entscheidet der Gemeinderat, ob eine vorzeitige Ergänzungswahl durchzuführen ist.

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