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131.12 CH-AR

Art. 36 Gesetz über die politischen Rechte - Ermittlung der Abstimmungsergebnisse

5. Abschnitt: Wahlen und Abstimmungen in den Gemeinden
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Art. 36 Gesetz über die politischen Rechte · Ermittlung der Abstimmungsergebnisse

1. Für die Ermittlung der Wahl- und Abstimmungsergebnisse fallen die leeren und ungültigen Stimmzettel ausser Betracht.

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