131.12
CH-AR
Art. 36 Gesetz über die politischen Rechte - Ermittlung der Abstimmungsergebnisse
5. Abschnitt: Wahlen und Abstimmungen in den Gemeinden
Art. 36 Gesetz über die politischen Rechte · Ermittlung der Abstimmungsergebnisse
1. Für die Ermittlung der Wahl- und Abstimmungsergebnisse fallen die leeren und ungültigen Stimmzettel ausser Betracht.