123.1
CH-AR
Art. 8 Verordnung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige und von Reisedokumenten für Ausländer (Ausweisverordnung) - Aufhebung bisherigen Rechts und Inkrafttreten
Art. 8 Ausweisverordnung · Aufhebung bisherigen Rechts und Inkrafttreten
1. Die Verordnung vom 17. Dezember 2002 zur Bundesgesetzgebung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige wird aufgehoben.
2. Diese Verordnung tritt am 1. März 2010 in Kraft.