123.1
CH-AR
Art. 3 Verordnung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige und von Reisedokumenten für Ausländer (Ausweisverordnung) - Datenabfrage
Art. 3 Ausweisverordnung · Datenabfrage
1. Die Kantonspolizei kann zur Identitätsabklärung und zur Aufnahme von Verlustmeldungen Daten aus dem Informationssystem im Abrufverfahren abfragen.