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123.1 CH-AR

Art. 3 Verordnung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige und von Reisedokumenten für Ausländer (Ausweisverordnung) - Datenabfrage

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Art. 3 Ausweisverordnung · Datenabfrage

1. Die Kantonspolizei kann zur Identitätsabklärung und zur Aufnahme von Verlustmeldungen Daten aus dem Informationssystem im Abrufverfahren abfragen.

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