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123.1 CH-AR

Art. 1 Verordnung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige und von Reisedokumenten für Ausländer (Ausweisverordnung) - Ausstellende Behörde

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Art. 1 Ausweisverordnung · Ausstellende Behörde

1. Das kantonale Passbüro ist die ausstellende Behörde nach Art. 4 Abs. 1 AwG.

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