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122.24 KRASYLVOAsylVo CH-AR

Art. 4 Verordnung des Kantonsrates zum Asylwesen (KR AsylVo) - Betreuungsdienst und Amt für Inneres a) Allgemein

II. Zuständigkeiten und Aufgaben
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Art. 4 KR AsylVo · Betreuungsdienst und Amt für Inneres a) Allgemein

1. Der Betreuungsdienst des Departements Gesundheit und Soziales sowie das Amt für Inneres des Departements Inneres und Sicherheit

a) sorgen in ihren Bereichen für den Verkehr mit den zuständigen Bundesämtern,

b) orientieren die betroffenen kantonalen Stellen und die Gemeinden über die Weisungen, Entscheide und Verfügungen der Bundesbehörden, und

c) arbeiten zusammen und unterstützen sich gegenseitig.

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