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122.23 CH-AR

Art. 4 Verordnung über die Gebühren bei der Zuteilung ausländischer Arbeitskräfte - Inkrafttreten

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Art. 4 Verordnung über die Gebühren bei der Zuteilung ausländischer Arbeitskräfte · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1995 in Kraft.

2. Die Verordnung vom 9. Dezember 1980 über die Gebühren bei der Zuteilung ausländischer Arbeitskräfte wird aufgehoben.

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