122.23
CH-AR
Art. 4 Verordnung über die Gebühren bei der Zuteilung ausländischer Arbeitskräfte - Inkrafttreten
Art. 4 Verordnung über die Gebühren bei der Zuteilung ausländischer Arbeitskräfte · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1995 in Kraft.
2. Die Verordnung vom 9. Dezember 1980 über die Gebühren bei der Zuteilung ausländischer Arbeitskräfte wird aufgehoben.