122.22
CH-AR
Art. 1 Verordnung über die Gebühren im Ausländerrecht - Gegenstand
Art. 1 Verordnung über die Gebühren im Ausländerrecht · Gegenstand
1. Diese Verordnung regelt im Rahmen der ausländerrechtlichen Vorschriften des Bundes die Gebühren für Verfügungen und Dienstleistungen des Amtes für Inneres.