Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 CH-AR

Art. 83 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. - Sitzzahl, Vollamt, Wiederwahl

8. Behörden - 8.3 Der Regierungsrat
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Art. 83 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. · Sitzzahl, Vollamt, Wiederwahl

1. Der Regierungsrat besteht aus fünf vollamtlichen Mitgliedern.

1bis) Eine Wiederwahl ist dreimal möglich.

2. ...

3. Der Kantonsrat regelt die Besoldung und die berufliche Vorsorge.

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