111.1
CH-AR
Art. 8 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. - Willkürverbot, Treu und Glauben; Rückwirkungsverbot
2. Grundrechte
Art. 8 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. · Willkürverbot, Treu und Glauben; Rückwirkungsverbot
1. Der Schutz vor staatlicher Willkür und der Schutz von Treu und Glauben sind gewährleistet.
2. Rückwirkende Erlasse sind nicht zulässig.