Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 CH-AR

Art. 8 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. - Willkürverbot, Treu und Glauben; Rückwirkungsverbot

2. Grundrechte
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (120 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 8 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. · Willkürverbot, Treu und Glauben; Rückwirkungsverbot

1. Der Schutz vor staatlicher Willkür und der Schutz von Treu und Glauben sind gewährleistet.

2. Rückwirkende Erlasse sind nicht zulässig.

← Art. 7 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden Art. 9 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →