Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 CH-AR

Art. 74 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. - c) Rechtsetzung

8. Behörden - 8.2 Der Kantonsrat
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Art. 74 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. · c) Rechtsetzung

1. Der Kantonsrat beschliesst über Vorlagen zur Revision der Kantonsverfassung zuhanden der Stimmberechtigten. Er kann Eventualanträge stellen.

2. Er erlässt Gesetze unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums sowie Verordnungen im Rahmen von Verfassung und Gesetz.

3. ...

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