111.1
CH-AR
Art. 47 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. - e) Regalien
5. Öffentliche Aufgaben - 5.2 Die öffentlichen Aufgaben im einzelnen
Art. 47 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. · e) Regalien
1. Dem Kanton stehen zur ausschliesslichen wirtschaftlichen Nutzung folgende Regalrechte zu
a) Wasserregal,
b) Jagd- und Fischereiregal,
c) Bergregal, einschliesslich Lagerung von Stoffen im Erdinnern und Nutzung der Erdwärme,
d) Salzregal.
2. Er kann das Nutzungsrecht selber ausüben oder es den Gemeinden oder Privaten übertragen.
3. Bestehende private Rechte bleiben vorbehalten.