Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 CH-AR

Art. 44 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. - b) Land- und Forstwirtschaft

5. Öffentliche Aufgaben - 5.2 Die öffentlichen Aufgaben im einzelnen
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Art. 44 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. · b) Land- und Forstwirtschaft

1. Der Kanton trifft Massnahmen zur Förderung einer leistungsfähigen und den topographischen Verhältnissen angepassten Land- und Forstwirtschaft.

2. Er unterstützt insbesondere eigenständige Familienbetriebe, naturnahe Bewirtschaftung und eine breite bäuerliche Grundausbildung.

3. Er gewährleistet die Erhaltung der Wälder in ihrer Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion.

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