Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 CH-AR

Art. 42 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. - d) Behinderte

5. Öffentliche Aufgaben - 5.2 Die öffentlichen Aufgaben im einzelnen
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Art. 42 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. · d) Behinderte

1. Kanton und Gemeinden fördern in Zusammenarbeit mit privaten Organisationen die Schulung sowie die berufliche und soziale Eingliederung Behinderter.

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