Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 CH-AR

Art. 40 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. - b) Arbeit

5. Öffentliche Aufgaben - 5.2 Die öffentlichen Aufgaben im einzelnen
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Art. 40 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. · b) Arbeit

1. Kanton und Gemeinden koordinieren und unterstützen die Stellenvermittlung, die berufliche Umschulung sowie die Wiedereingliederung Arbeitsloser.

2. Bei Streitigkeiten zwischen den Sozialpartnern bietet der Kanton seine Hilfe an.

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