Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 CH-AR

Art. 4 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. - Menschenwürde

2. Grundrechte
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (120 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. · Menschenwürde

1. Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.

← Art. 3 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden Art. 5 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →