111.1
CH-AR
Art. 38 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. - c) Weitere Aufgaben
5. Öffentliche Aufgaben - 5.2 Die öffentlichen Aufgaben im einzelnen
Art. 38 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. · c) Weitere Aufgaben
1. Kanton und Gemeinden unterstützen die Aus- und Weiterbildung sowie die Erwachsenenbildung.
2. Der Kanton sorgt für den Zugang zu den Universitäten und zu den Hoch- und Fachschulen.
3. Er setzt sich für Zusammenarbeit im Schul- und Bildungswesen ein.