Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 CH-AR

Art. 38 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. - c) Weitere Aufgaben

5. Öffentliche Aufgaben - 5.2 Die öffentlichen Aufgaben im einzelnen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (120 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 38 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. · c) Weitere Aufgaben

1. Kanton und Gemeinden unterstützen die Aus- und Weiterbildung sowie die Erwachsenenbildung.

2. Der Kanton sorgt für den Zugang zu den Universitäten und zu den Hoch- und Fachschulen.

3. Er setzt sich für Zusammenarbeit im Schul- und Bildungswesen ein.

← Art. 37 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden Art. 39 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →