111.1
CH-AR
Art. 35 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. - c) Abfall
5. Öffentliche Aufgaben - 5.2 Die öffentlichen Aufgaben im einzelnen
Art. 35 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. · c) Abfall
1. Kanton und Gemeinden treffen Massnahmen zur Verminderung der Abfälle und zu deren Wiederverwertung.
2. Sie sorgen für eine fachgerechte Entsorgung.