Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 CH-AR

Art. 35 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. - c) Abfall

5. Öffentliche Aufgaben - 5.2 Die öffentlichen Aufgaben im einzelnen
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Art. 35 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. · c) Abfall

1. Kanton und Gemeinden treffen Massnahmen zur Verminderung der Abfälle und zu deren Wiederverwertung.

2. Sie sorgen für eine fachgerechte Entsorgung.

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