Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 CH-AR

Art. 34 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. - b) Energie

5. Öffentliche Aufgaben - 5.2 Die öffentlichen Aufgaben im einzelnen
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Art. 34 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. · b) Energie

1. Kanton und Gemeinden fördern die sichere, umweltschonende Versorgung mit Energie und deren sparsame und rationelle Verwendung.

2. Sie fördern insbesondere die Nutzung erneuerbarer Energien.

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