111.1
CH-AR
Art. 34 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. - b) Energie
5. Öffentliche Aufgaben - 5.2 Die öffentlichen Aufgaben im einzelnen
Art. 34 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. · b) Energie
1. Kanton und Gemeinden fördern die sichere, umweltschonende Versorgung mit Energie und deren sparsame und rationelle Verwendung.
2. Sie fördern insbesondere die Nutzung erneuerbarer Energien.