111.1
CH-AR
Art. 33 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. - Wasser, Energie, Abfall a) Wasser
5. Öffentliche Aufgaben - 5.2 Die öffentlichen Aufgaben im einzelnen
Art. 33 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. · Wasser, Energie, Abfall a) Wasser
1. Kanton und Gemeinden sichern die Wasserversorgung und setzen sich für eine sparsame Verwendung des Wassers ein.
2. Sie wirken auf eine möglichst geringe Belastung des Wassers hin und sorgen für eine umweltgerechte Reinigung der Abwässer.