111.1
CH-AR
Art. 28 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. - Öffentliche Ordnung und Sicherheit
5. Öffentliche Aufgaben - 5.2 Die öffentlichen Aufgaben im einzelnen
Art. 28 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. · Öffentliche Ordnung und Sicherheit
1. Der Kanton gewährleistet die öffentliche Ordnung und Sicherheit.
2. Er trifft Massnahmen für die Bewältigung ausserordentlicher Lagen.