Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 CH-AR

Art. 28 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. - Öffentliche Ordnung und Sicherheit

5. Öffentliche Aufgaben - 5.2 Die öffentlichen Aufgaben im einzelnen
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Art. 28 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. · Öffentliche Ordnung und Sicherheit

1. Der Kanton gewährleistet die öffentliche Ordnung und Sicherheit.

2. Er trifft Massnahmen für die Bewältigung ausserordentlicher Lagen.

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