Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 CH-AR

Art. 14 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. - Kunstfreiheit

2. Grundrechte
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Art. 14 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. · Kunstfreiheit

1. Die Freiheit des künstlerischen Ausdrucks ist gewährleistet.

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