111.1
CH-AR
Art. 11 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. - Niederlassungsfreiheit
2. Grundrechte
Art. 11 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. · Niederlassungsfreiheit
1. Die Niederlassungsfreiheit ist gewährleistet.