111.1
CH-AR
Art. 1 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. - Der Kanton Appenzell Ausserrhoden
1. Grundsätze
Art. 1 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. · Der Kanton Appenzell Ausserrhoden
1. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden ist ein freiheitlicher, demokratischer und sozialer Rechtsstaat.
2. Er ist ein eigenständiger Teil der Schweizerischen Eidgenossenschaft und arbeitet mit dem Bund, mit den anderen Kantonen und mit dem benachbarten Ausland zusammen.
3. Er beteiligt sich aktiv an der Willensbildung im Bund.