963.401
CH-AI
Art. 9 Standeskommissionsbeschluss über den Elementarschaden-Hilfsfonds - Inkrafttreten
Art. 9 Standeskommissionsbeschluss über den Elementarschaden-Hilfsfonds · Inkrafttreten
1. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch die Standeskommission auf den 1. Januar 2000 in Kraft. Er ist auf alle ab diesem Datum eintretenden Schäden anwendbar.