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Art. 9 Standeskommissionsbeschluss über den Elementarschaden-Hilfsfonds - Inkrafttreten

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Art. 9 Standeskommissionsbeschluss über den Elementarschaden-Hilfsfonds · Inkrafttreten

1. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch die Standeskommission auf den 1. Januar 2000 in Kraft. Er ist auf alle ab diesem Datum eintretenden Schäden anwendbar.

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