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Art. 4 Standeskommissionsbeschluss über den Elementarschaden-Hilfsfonds - Organe

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Art. 4 Standeskommissionsbeschluss über den Elementarschaden-Hilfsfonds · Organe

1. Organe des Fonds sind

a) die Standeskommission;

b) * das Land- und Forstwirtschaftsdepartement;

c) das Oberforstamt;

d) die Landesbuchhaltung.

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