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Art. 1 Standeskommissionsbeschluss über den Elementarschaden-Hilfsfonds - Name und Trägerschaft

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Art. 1 Standeskommissionsbeschluss über den Elementarschaden-Hilfsfonds · Name und Trägerschaft

1. Der Elementarschaden-Hilfsfonds (nachfolgend Fonds genannt) ist ein zweckgebundenes Vermögen des Kantons Appenzell I.Rh., das gemäss den nachstehenden Bestimmungen zu verwalten und zu verwenden ist.

Name und Trägerschaft Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über den Elementarschaden-Hilfsfonds →

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