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Kanton Appenzell Innerrhoden 963.112

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Innerrhoden
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Gesetzestext (2 Artikel)

1. Die Feuerwehrersatzabgabe nach Art. 13 Abs. 2 des Feuerschutzgesetzes beträgt 2.7 Promille.

1. Dieser Beschluss tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2013 in Kraft.

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