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Art. 8 Standeskommissionsbeschluss über die Verwendung des Feuerwehrfonds - Weitere Beiträge aus Feuerwehrfonds

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Art. 8 Standeskommissionsbeschluss über die Verwendung des Feuerwehrfonds · Weitere Beiträge aus Feuerwehrfonds

1. Die Beiträge betreffend Grundbeitrag der Stützpunktfeuerwehr, den Ausbildungskosten, Kosten Feuerwehrinspektorat, Verbandsbeiträge und Aufwendungen der Feuerwehrkommission sowie weitere von der Standeskommission genehmigte Beiträge fallen nicht unter diesen Standeskommissionsbeschluss.

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