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Art. 6 Standeskommissionsbeschluss über die Verwendung des Feuerwehrfonds - Beitragssätze

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Art. 6 Standeskommissionsbeschluss über die Verwendung des Feuerwehrfonds · Beitragssätze

1. Es gelten folgende Beitragssätze

a) Tank- und Universallöschfahrzeuge: 44%;

b) Atemschutz-, Einsatzleit- und Rüstfahrzeuge: 40%;

c) Zug- und Personentransportfahrzeuge: 30%;

d) Schlauchauslegefahrzeuge: 30%;

e) Autodrehleitern / Hubretter: 50%;

f) * Atemschutzgeräte und Zubehör: 40%;

g) * Grosslüfter: 40%.

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