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Art. 3 Standeskommissionsbeschluss über die Verwendung des Feuerwehrfonds - Anträge

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Art. 3 Standeskommissionsbeschluss über die Verwendung des Feuerwehrfonds · Anträge

1. Gesuche auf Beitragsleistungen sind von den Bezirken bzw. der Feuerschaugemeinde Appenzell der Feuerwehrkommission einzureichen, welche diese überprüft und der Standeskommission entsprechend Antrag stellt. Die Feuerwehrkommission kann von den Gesuchen abweichen.

2. Die Standeskommission erlässt einen Entscheid, welcher bei Gutheissung die Beitragszusicherung mit einem Auszahlungstermin zum Gegenstand hat.

3. Das Gesuch muss eine Begründung der Anschaffung, den diesbezüglichen Entscheid sowie den voraussichtlichen Auszahlungstermin des Bezirkes bzw. der Feuerschaugemeinde Appenzell enthalten. Dem Gesuch sind zudem die eingeholten Offerten beizulegen.

4. Anschaffungen dürfen erst nach erfolgter Beitragszusicherung der Standeskommission getätigt werden, ansonsten die Beitragsberechtigung verwirkt wird.

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