951.000
KBG
CH-AI
Art. 2 Gesetz über die Appenzeller Kantonalbank (KBG) - Dienstleistungsangebot
Geschäftskreis
Art. 2 KBG · Dienstleistungsangebot
1. Die Bank tätigt alle Bankgeschäfte, die der Betrieb einer Universalbank üblicherweise mit sich bringen kann.
2. Spekulationsgeschäfte auf eigene Rechnung sind der Bank untersagt.