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941.210 CH-AI

Kanton Appenzell Innerrhoden 941.210

4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Innerrhoden
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Gesetzestext (4 Artikel)

1. Die Oberaufsicht über das Eichwesen obliegt der Standeskommission, der Vollzug dem Justiz-, Polizei- und Militärdepartement (nachfolgend Departement genannt).

2. Das Departement kann den Vollzug ganz oder teilweise Dritten übertragen.

1. Der Kanton Appenzell I.Rh. bildet einen Eichkreis.

1. Die Standeskommission kann für den Ersatz von Auslagen im Eichwesen Pauschalansätze festlegen.

1. Diese Verordnung tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.

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