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Grossratsbeschluss über den Beitritt zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat vom 20. Mai 2019 (GSK) - Beitritt

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Innerrhoden
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Gesetzestext (2 Artikel)

1. Der Kanton Appenzell I.Rh. tritt dem Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat vom 20. Mai 2019 bei.

1. Der Vollzug des Konkordats obliegt der Standeskommission.

2. Für geringfügige Änderungen des Konkordats ist die Standeskommission zuständig.

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