935.534
CH-AI
Art. 2 Grossratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Lotterien
Art. 2 Grossratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Lotterien
1. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.