935.534
CH-AI
Kanton Appenzell Innerrhoden 935.534
2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Innerrhoden
Gesetzestext (2 Artikel)
Art. 1 Grossratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Lotterien
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1. Der Kanton Appenzell I.Rh. tritt der Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Lotterien vom 26. Mai 1937 bei.
Art. 2 Grossratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Lotterien
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1. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.