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Art. 2 Verordnung über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbeverordnung, GaV) - Gesuche für den Handel mit alkoholischen Getränken

Patent- und Bewilligungsgesuche
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Art. 2 Gastgewerbeverordnung, GaV · Gesuche für den Handel mit alkoholischen Getränken

1. Gesuche um Erteilung eines Patentes für den Handel mit alkoholischen Getränken sind schriftlich dem Bezirksrat einzureichen.

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