Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
935.301 CH-AI

Art. 4 Standeskommissionsbeschluss über den Fähigkeitsausweis für den Wirteberuf - Übergangsbestimmung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (6 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 Standeskommissionsbeschluss über den Fähigkeitsausweis für den Wirteberuf · Übergangsbestimmung

1. Patente, die gestützt auf bisheriges Recht ausgestellt worden sind, behalten für den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses geführten Betrieb ihre Gültigkeit. Bei einem Betriebs- oder Patentinhaberwechsel gelten die Anforderungen gemäss diesem Beschluss.

← Art. 3 Standeskommissionsbeschluss über den Fähigkeitsausweis für den Wirteberuf Fachprüfung Art. 5 Standeskommissionsbeschluss über den Fähigkeitsausweis für den Wirteberuf →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →