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Art. 3 Standeskommissionsbeschluss über den Fähigkeitsausweis für den Wirteberuf - Zusätzliche Prüfung

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Art. 3 Standeskommissionsbeschluss über den Fähigkeitsausweis für den Wirteberuf · Zusätzliche Prüfung

1. Patentbewerber müssen sich in jedem Falle in einer Zusatzprüfung, die vom Departementsvorsteher abgenommen wird, über genügende Kenntnisse der Gastgewerbegesetzgebung im Kanton Appenzell I.Rh. ausweisen.

2. Die Gebühr für die kantonale Zusatzprüfung beträgt Fr. 50.-- bis Fr. 250.--.

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