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Art. 3 Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für die Tourismusförderung (StKB Tourismusförderung) - Veranlagung

Allgemeines
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Art. 3 StKB Tourismusförderung · Veranlagung

1. Die Veranlagung und den Einzug der Einzelkurtaxe samt dem Inkasso fälliger Forderungen nimmt der Verein Appenzellerland Tourismus AI im Auftrag und Namen des Kantons vor. Inhalt und Eröffnung der Veranlagungsverfügung richten sich sinngemäss nach der kantonalen Verwaltungsverfahrensgesetzgebung.

2. Die übrigen Beiträge erhebt das Amt für Wirtschaft.

3. Die Angaben gemäss Selbstdeklaration werden überprüft und falls notwendig angepasst.

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