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930.010 HGPV CH-AI

Art. 4 Verordnung zum Gesetz über die Handels- und Gewerbepolizei (HGPV) - Bemessung der Gebühren

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Art. 4 HGPV · Bemessung der Gebühren

1. Bei der Festsetzung der Abgaben sind innerhalb des Gebührenrahmens von Art. 29 HGPG der Geschäftsumfang, das Angebot und die Bedeutung zu berücksichtigen.

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