930.010
HGPV
CH-AI
Art. 4 Verordnung zum Gesetz über die Handels- und Gewerbepolizei (HGPV) - Bemessung der Gebühren
Art. 4 HGPV · Bemessung der Gebühren
1. Bei der Festsetzung der Abgaben sind innerhalb des Gebührenrahmens von Art. 29 HGPG der Geschäftsumfang, das Angebot und die Bedeutung zu berücksichtigen.